• Zum Inhalt springen
  • Zur Navigation springen
  • Zum Seitenende springen
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Informatik Bachelor - Master
  • FAUZur zentralen FAU Website
  • Mein Campus
  • UnivIS
  • Stellenangebote
  • Lageplan
  • Hilfe im Notfall

Informatik Bachelor - Master

Menu Menu schließen
  • Studieninteressierte
    • Warum Informatik studieren?
    • Studieneinstieg
    • Anmeldung zum Bachelorstudium
    • Bewerbung zum Masterstudium
    • Informatiker/in als Beruf
    • Berufsaussichten
    • Studienverlauf Bachelor
    • Studienverlauf Master
    • Studentisches Leben
    Portal Studieninteressierte
  • Studierende
    • Rechtliches, Formulare, Modulhandbücher
    • Anerkennung von Leistungen
    • Rechtliche FAQs
    • Studienführer Informatik
    • Vertiefungsrichtungen
    • Nebenfächer
    • Praktika/Hauptseminare (Bachelor)
    • Projekte/Hauptseminare (Master)
    • Informatik als Nebenfach
    • Wege ins Ausland
    • Erasmus+ Incoming Students
    • Englische Lehrveranstaltungen
    Portal Studierende
  • Schüler/Schulen
    • AufSchrittundKlick.de
    • Info-Veranstaltungen an der TF
    • Dr. Hans Riegel – Fachpreise
    • Schüler-Infotag EEI/Informatik
    • Schnupperunis EEI/Informatik
    • 10 Gründe für ein Informatikstudium
    • Links
    • Frühstudium
    • Informatik Videos
    Portal Schüler/Schulen
  • Kontakt
  1. Startseite
  2. Studierende
  3. Rechtliches, Formulare, Modulhandbücher

Rechtliches, Formulare, Modulhandbücher

Bereichsnavigation: Studierende
  • Rechtliches, Formulare, Modulhandbücher
  • Rechtliche FAQs
  • Anerkennung von Leistungen
  • Studienführer Informatik
  • Vertiefungsrichtungen
  • Nebenfächer
  • Praktika/Hauptseminare (Bachelor)
  • Projekte/Hauptseminare (Master)
  • Informatik als Nebenfach
  • Wege ins Ausland
  • Erasmus+ Incoming Students
  • Englische Lehrveranstaltungen

Rechtliches, Formulare, Modulhandbücher

Rechtliche Grundlagen, Formulare und wichtige Infos für das Informatik Studium

Allgemeine Prüfungsordnungen und Fachprüfungsordungen

Gesetzesgrundlage der Prüfungen ist zunächst die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Fakultät. Sie wird ergänzt durch die Fachprüfungsordnung (FPO) Informatik für Bachelor und Masterstudiengänge. Wir weisen darauf hin, dass die Studienführer keine rechtlich verbindlichen Dokumente darstellen.

  • Studien- und Prüfungsordnungen, Promotions-, Habilitationsordnungen aller Fakultäten (inkl. FPO Ba/Ma Informatik)
  • Allgemeine Regelungen, Richtlinien und Ordnungen (z.B. Stipendien, Satzungen, Zulassungszahlen)

Modulhandbücher Informatik B.Sc. / M.Sc.

Die Modulhandbücher werden aus dem UnivIS generiert (je nach Übertragungsrate kann dies etwas Zeit in Anspruch nehmen)

  • Modulhandbuch zum Bachelorstudiengang Informatik (aktuelle Prüfungsordnung)
  • Modulhandbuch zum Masterstudiengang Informatik (aktuelle Prüfungsversion)

Anträge Fristverlängerungen, Ersatzprüfungen, etc.

  • Antrag auf Fristverlängerung der GOP/Studienzeit (.pdf)
  • Antrag auf Ersatzprüfungstermin bei einem Auslandsaufenthalt nach §16 ABMPO (pdf)

 

Weitere wichtige Links:

  • Anerkennung von Leistungen
  • Krankmeldungen bitte unverzüglich direkt dem Prüfungsamt mitteilen (s.u.)!
  • Beurlaubung vom Studium, etc. (Link zur Seite der Studierendenverwaltung)
  • Antrag auf Studiengang- oder Fachwechsel (nur für immatrikulierte Studierende der FAU)
  • Antrag auf Doppelstudium (muss nach Genehmigung an die jew. Studiendekane weitergeleitet werden)

Hinweise zu Prüfungsrücktritt - Prüfungsabbruch

1. Erstversuche können geschoben werden (Rücktritt/Abmeldung bis spätestens drei Werktage = Montag bis Freitag, ohne Feiertage, vor dem Prüfungstermin). Den Rücktritt führen Sie über das Portal „Mein Campus“ durch. Mit dem Rücktritt erlischt die Anmeldung und Sie müssen sich im neuen Semester erneut zur Prüfung anmelden (vgl. § 10, Abs. 3, ABMPO). Von Wiederholungsprüfungen können Sie nur mit triftigen Gründen zurücktreten, näheres s. unter 2.

2. Darüber hinaus können Sie vor jeder Prüfung (auch nach Verstreichen der 3-Tages-Frist) mit triftigen Gründen zurücktreten. Darunter fällt zum einen eine Erkrankung, die Sie mittels eines Attests und des dazugehörigen Formblatts beim Prüfungsamt nachweisen (vgl. § 10, Abs. 4, Satz 4, ABMPO).

Zum anderen ist ein Rücktritt vor der Prüfung auch noch in begründeten Ausnahmefällen möglich: Sollten Sie am Tag des Prüfungstermins aus nicht selbst zu vertretenen Gründen (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel) verhindert oder nicht prüfungsfähig sein, müssen Sie dies umgehend und zeitnah dem Prüfungsamt mitteilen, sonst wird der Prüfungsversuch mit mangelhaft bewertet (vgl. § 10, Abs. 4, Satz 2, ABMPO). Die Gründe sind dem Prüfungsamt glaubhaft (in Form von Belegen, etc.) mitzuteilen.

Sollten Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie den Prüfungsversuch vorzeitig abbrechen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Vertrauensarzt der FAU aufsuchen (vgl. § 10, Abs. 4, Satz 5, ABMPO). Ein Merkblatt und eine Liste der Vertrauensärzte der FAU finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

WICHTIG: Beenden Sie die die Prüfung regulär, bestätigen Sie dadurch, dass Sie gesund und prüfungstauglich waren – ein rückwirkender Härtefallantrag (auch durch Atteste etc.) ist grundsätzlich nicht möglich.

Nachteilsausgleich bei chronischen Erkrankungen und Behinderung

Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung können einen Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen (z.B. längere Bearbeitungszeit, Zulassung von Hilfsmitteln). Dies trifft für alle körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zu, die mindestens 6 Monate andauern, sowie für Erkrankungen, die über ein Jahr hinweg mindestens eine ärztliche Behandlung pro Quartal erfordern. Für einen Nachteilsausgleich ist kein Schwerbehindertenausweis erforderlich. Weiterhin erscheint der Nachteilsausgleich auch nicht in den Zeugnisdokumenten. Wenn ein Antrag auf Nachteilsausgleich für Sie in Frage kommt, finden Sie hier weitere Hinweise.

Richtlinien zu Plagiarismus (z.B. bei Programmieraufgaben)

Hinweise zu Bewertungsrichtlinien für Gruppen-, Team- und Einzelarbeiten (z. B. bei Programmieraufgaben) finden sich auf den Seiten des Lehrstuhls für Programmiersysteme (inf2).
FAU Erlangen-Nürnberg
Department Informatik

Martensstr. 3
91058 Erlangen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Nach oben